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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (UntKostRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 JVKostG § 1, § 15a (neu), Anlage

Das Justizverwaltungskostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 176 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 15 folgende Angabe eingefügt:

„§ 15a Schutzschriftenregister".

2.
Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 wird folgende Nummer 5a eingefügt:

„5a.
Einstellung von Schutzschriften in das Schutzschriftenregister,".

3.
Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt:

„§ 15a Schutzschriftenregister

Die Gebühr für die Einstellung einer Schutzschrift schuldet derjenige, der die Schutzschrift eingereicht hat."

4.
Die Anlage (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
In der Gliederung wird nach der Angabe zu Teil 1 Hauptabschnitt 1 Abschnitt 5 folgende Angabe eingefügt:

„Abschnitt 6 Schutzschriftenregister".

b)
Nach Nummer 1152 wird folgender Abschnitt 6 eingefügt:

Nr.GebührentatbestandGebühren-
betrag
Abschnitt 6
Schutzschriftenregister
1160Einstellung einer Schutz-
schrift
83,00 €".




 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 UntKostRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UntKostRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 UntKostRÄndG Inkrafttreten
... Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 2, Artikel 6 Nummer 1 sowie die Artikel 7 und 8 treten am 1. Januar 2016 in Kraft. (3) Die Artikel 2 bis 4 treten am 1. Januar ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 5 VSBGEG Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
... Justizverwaltungskostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586, 2655), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2018) geändert worden ist, wird wie folgt ...