Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des
Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes in der vom 1. Oktober 2015 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2146