Artikel 9 - Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (UntKostRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes in der vom 1. Oktober 2015 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 UntKostRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UntKostRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2146
Bekanntmachung AVAGNB 2015
... Grund des Artikels 9 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2018) wird nachstehend der Wortlaut des ...


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