Artikel 7 - Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBekG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Sektorenverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 SektVO § 21

§ 21 Absatz 1 Nummer 2 der Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), die zuletzt durch Artikel 260 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„2.
§§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches,".

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Bekämpfung der Korruption

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 KorrBekG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KorrBekG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO)
V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
Artikel 7 VergRModVO Inkrafttreten; Außerkrafttreten (vom 02.04.2020)
... worden ist, und die Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2025 ) geändert worden ist, außer Kraft. (3) Artikel 4 § 8 tritt am 18. April ...


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