Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Zu diesem Gesetz hat die Regierung des Landes Baden-Württemberg die nach Artikel
138 des
Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Joachim Gauck
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas