Artikel 3 - Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)

Artikel 3 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. Dezember 2015 SGB XI § 28, § 75, § 114, § 115

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1368) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 28 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Pflege schließt Sterbebegleitung mit ein; Leistungen anderer Sozialleistungsträger bleiben unberührt."

2.
In § 75 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern „Inhalt der Pflegeleistungen" die Wörter „einschließlich der Sterbebegleitung" eingefügt.

3.
§ 114 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 6 wird wie folgt gefasst:

„Sie sollen insbesondere auf Folgendes hinweisen:

1.
auf den Abschluss und den Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze,

2.
auf den Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken sowie

3.
ab dem 1. Juli 2016 auf die Zusammenarbeit mit einem Hospiz- und Palliativnetz."

b)
In Satz 7 wird nach dem Wort „Versorgung" das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort „Arzneimittelversorgung" die Wörter „sowie der Zusammenarbeit mit einem Hospiz- und Palliativnetz" eingefügt.

4.
In § 115 Absatz 1b Satz 1 werden nach dem Wort „Arzneimittelversorgung" die Wörter „und ab dem 1. Juli 2016 die Informationen gemäß § 114 Absatz 1 zur Zusammenarbeit mit einem Hospiz- und Palliativnetz" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 HPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 HPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2408
Artikel 1c EGKuaÄndG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2114) geändert worden ist, werden nach der ...


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