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§ 9 - Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)

V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2350 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Geltung ab 24.12.2015; FNA: 2126-9-19 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 9 Bewirtschaftung der Fördermittel



1Die vom Bundesamt für Soziale Sicherung aus dem Strukturfonds ausgezahlten Fördermittel werden als Einnahmen in den Haushaltsplänen der Länder vereinnahmt. 2Die Länder haben für die haushaltsmäßige Übertragbarkeit der ihnen aus dem Strukturfonds gewährten Fördermittel Sorge zu tragen. 3Die Bewirtschaftung der Fördermittel richtet sich nach dem Haushaltsrecht der Länder.





 

Frühere Fassungen von § 9 KHSFV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 57 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2652

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 KHSFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 KHSFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KHSFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 KHSFV Rückforderung, Verzinsung und Bewirtschaftung von Fördermitteln (vom 29.10.2020)
... Absatz 3 entsprechend. (2) Für die Bewirtschaftung der Fördermittel gilt § 9  ...
§ 24 KHSFV Rückforderung, Verzinsung und Bewirtschaftung von Fördermitteln (vom 29.10.2020)
... Absatz 3 gilt entsprechend. (3) Für die Bewirtschaftung der Fördermittel gilt § 9  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 3d G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 2 KHZG Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
... 3 gilt entsprechend. (3) Für die Bewirtschaftung der Fördermittel gilt § 9 entsprechend. § 25 Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der ...

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 5 PpSG Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
... Absatz 3 entsprechend. (2) Für die Bewirtschaftung der Fördermittel gilt § 9 entsprechend. § 17 Auswertung der Wirkungen der Förderung (1) ...