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Artikel 4 - Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (EGKuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 0 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

(3) Die Artikel 1a, 1c und 1d treten am 1. Januar 2017 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2015.

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