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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2016 aufgehoben
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§ 3 - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2487 (Nr. 54); aufgehoben durch § 4 A. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2638
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-14-209 Beamte
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§ 3 Vorbehaltsklausel



Der Vorstand der Deutschen Telekom AG behält sich vor, die übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.