Artikel 3 - Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (EnLBRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2015 VwGO § 48

§ 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„4.
Planfeststellungsverfahren gemäß § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes und gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Seeanlagenverordnung, soweit nicht die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 50 Absatz 1 Nummer 6 begründet ist,".

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EnLBRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnLBRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2222
Artikel 7 SachVRÄndG Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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