Artikel 4 - Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (EnLBRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Anreizregulierungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2015 ARegV § 11, § 23

Die Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 313 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 11 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 7 wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 5" ersetzt.

b)
In Nummer 14 wird die Angabe „Abs. 4" durch die Angabe „Absatz 5" ersetzt und werden nach den Wörtern „in der jeweils geltenden Fassung" die Wörter „und nach § 3 Absatz 5 Satz 2 und nach § 4 Absatz 3 Satz 2 des Bundesbedarfsplangesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2543; 2014 I S. 148) in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.

2.
In § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 wird wie die Angabe „§ 43 Satz 3" durch die Angabe „§ 43 Satz 5" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EnLBRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnLBRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 KWKNRG Folgeänderungen
... der Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2490) geändert worden ist, werden die ...


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