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Artikel 8 - Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (FKAustGEG k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 2 und 5 treten mit Wirkung vom 15. April 2010 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2015.