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Eingangsformel - Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie (EUMobRLUG k.a.Abk.)

Eingangsformel *)



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten durch Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen (ABl. L 128 vom 30.4.2014, S. 1).