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Zitierungen von § 141 FGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 141 FGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 141a FGG (vom 01.01.2007)
... an der Unterlassung der Löschung ein berechtigtes Interesse hat. Die Vorschriften des § 141 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. (3) Die Absätze 1 und 2 finden entsprechende ...
§ 142 FGG (vom 01.11.2008)
... 2 gilt entsprechend. (3) Auf das weitere Verfahren finden die Vorschriften des § 141 Abs. 3, 4 ...
§ 160b FGG (vom 01.01.2007)
... des Registergerichts die §§ 132 bis 140 und auf Löschungen die §§ 141 bis 143 und 144c entsprechende Anwendung. § 126 findet mit der Maßgabe Anwendung, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 66 FGG-RG Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
... b) In Absatz 2 werden die Wörter „ §§ 142 und 143 in Verbindung mit § 141 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ...

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 4 EHUG Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... b) Satz 2 wird aufgehoben. 4. § 140a wird aufgehoben. 5. § 141 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ... eingefügt. 9. In § 160b Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§§ 141 bis 143" durch die Wörter „§§ 141 bis 143 und 144c" ersetzt. ... 2 wird die Angabe „§§ 141 bis 143" durch die Wörter „§§ 141 bis 143 und 144c" ersetzt.  ...