Zuständig für die Durchführung der
Verordnung (EG) Nr. 2071/98 des Rates vom 28. September 1998 über Informationskampagnen über die Kennzeichnung von Rindfleisch (ABl. EG Nr. L 265 S. 2) in der jeweils geltenden Fassung sowie der zur Durchführung der
Verordnung (EG) Nr. 2071/98 erlassenen Rechtsakte der Europäischen Kommission ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.