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§ 10 - Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung (AnerkV)

V. v. 11.01.2016 BGBl. I S. 77 (Nr. 3); zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Geltung ab 23.01.2016; FNA: 9022-11-4 Funkrecht
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§ 10 Befugnis der notifizierten Stelle



Mit der Anerkennung als notifizierte Stelle im Sinne des Funkanlagengesetzes ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft befugt, die Konformitätsbewertung nach Anhang III der Richtlinie 2014/53/EU sowie die Bewertung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen nach Anhang IV der Richtlinie 2014/53/EU wahrzunehmen.





 

Frühere Fassungen von § 10 AnerkV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.07.2017Artikel 3 Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
vom 27.06.2017 BGBl. I S. 1947

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 AnerkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 AnerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AnerkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 AnerkV Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
... Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 und 4, § 4 Absatz 1, Absatz 3 bis 7 sowie die §§ 5 bis 10 finden entsprechende Anwendung. Die Erfüllung der in § 5 aufgelisteten und in ...
§ 13 AnerkV Befugnis der Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten
... Absatz 2 Nummer 1, Absatz 3 und 4, § 4 Absatz 1, Absatz 3 bis 7 sowie die §§ 5 bis 10 finden entsprechende Anwendung. Die Erfüllung der in § 5 aufgelisteten und in ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... eines Antrages auf Anerkennung als notifizierte Stelle nach § 10 oder § 12 AnerkV oder auf Anerkennung als Konformitätsbewertungsstelle für ... 2.1 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 10 oder § 12 AnerkV vorgelegten Beschreibung des beantragten ... 2.2 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 10 oder § 12 AnerkV der vom Antragsteller vorgelegten Akkreditierungsurkunde der Deutschen ... des § 5 an die notifizierte Stelle nach § 4 Absatz 7 in Verbindung mit § 10 oder § 12 AnerkV 500 bis 1.500 3.1 Prüfung der ... 3.1 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 10 oder § 12 AnerkV vorgelegten Beschreibung des beantragten ... zur Anerkennung als no- tifizierte Stelle nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit den §§ 10 , 11, 12 oder 13 AnerkV 1.500 bis 7.500 3.3 ... Begutachter mittels Fachgesprächen nach § 3 Absatz 3 in Verbin- dung mit den §§ 10 , 11, 12 oder 13 AnerkV pro Person und Tag 500 ... durch externe Begutachter nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit den §§ 10 , 11, 12 oder 13 AnerkV pro Person und Tag (zusätzlich zu der Gebühr nach ... für Drittstaaten nach § 4 Absatz 7 in Verbindung mit den §§ 10 , 11, 12 oder 13 AnerkV 1.000 bis 3.000 3.6 Anlassbezogene ... für Drittstaaten nach § 3 Ab- satz 3 in Verbindung mit den §§ 10 , 11, 12 oder 13 AnerkV nach Zeitaufwand 4 Erstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 3 FuAGEG Änderung anderer Rechtsvorschriften
... Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (weggefallen)". 2. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Befugnis der notifizierten Stelle  ... 3 (weggefallen)". 2. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Befugnis der notifizierten Stelle Mit der Anerkennung als notifizierte Stelle im Sinne ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3576; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage 2 EMVG-FuAG-BGebV (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 3) Gebührenverzeichnis nach der Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung
... Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als notifizierte Stelle nach § 10 oder § 12 AnerkV oder auf Anerkennung als Konformitätsbewertungsstelle für ... 2 Antragstellung nach § 3 Absatz 2 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV (zusätzlich zu den Gebühren nach Nummer 1)  ... 1) 2.1 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV vorgelegten Beschreibung des beantragten Konformitätsbe-  ... 2.2 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV vorgelegten Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkredi-  ... der allgemeinen Anforderungen an die notifizierte Stelle nach § 4 Absatz 7 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV 500 bis 1.500 3  ... 1.500 3 Antragstellung nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV (zusätzlich zu den Gebühren nach ... 1) 3.1 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV vorgelegten Beschreibung des beantragten Konformitätsbe-  ... Anforderungen zur Aner- kennung als notifizierte Stelle nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV 1.500 bis 7.500  ... interne Begutachter mittels Fachgesprächen vor Ort nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV pro Person und Tag 500 ... bewertungen durch externe Begutachter vor Ort nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV pro Person und Tag (zusätzlich zu der ... oder Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten nach § 4 Absatz 7 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV 1.000 bis 3.000  ...