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Bekanntmachung - Bekanntmachung nach § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesGÜB 2016 k.a.Abk.)

B. v. 12.01.2016 BGBl. I S. 95 (Nr. 3)
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2032-26-8 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss

Bekanntmachung



Nach § 78 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) werden die für Beamtinnen und Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen ab 1. Januar 2016 geltenden Beträge des Familienzuschlages nach Anlage V sowie der Amts- und Stellenzulagen nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes bekannt gemacht.

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