§ 2 - BALM-Übertragungsverordnung (BALMÜV)

V. v. 14.01.2016 BAnz AT 26.01.2016 V1; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 27.01.2016; FNA: 9290-16-3 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. Januar 2016.



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