Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.11.2006 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)

V. v. 21.06.1979 BGBl. I S. 676; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 01.11.2006 BGBl. I S. 2477
Geltung ab 01.04.1980; FNA: 752-1-9 Elektrizität und Gas
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§ 3 Bedarfsdeckung, Eigenerzeugung


§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Der Kunde ist verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Gasbedarf aus dem Versorgungsnetz des Gasversorgungsunternehmens zu decken. Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen.

(2) Vor der Errichtung einer Eigenanlage hat der Kunde dem Gasversorgungsunternehmen Mitteilung zu machen. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß von seiner Eigenanlage keine schädlichen Rückwirkungen in das öffentliche Gasversorgungsnetz möglich sind.

(3) Der Kunde ist erst nach Beendigung seines Vertragsverhältnisses berechtigt, zur Eigenerzeugung mit anderen Anlagen als Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen überzugehen.

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Zitierungen von § 3 AVBGasV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AVBGasV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AVBGasV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AVBGasV Gegenstand der Verordnung
... anzuschließen und zu allgemeinen Tarifpreisen zu versorgen haben, sind in den §§ 2 bis 34 dieser Verordnung geregelt. Sie sind Bestandteil des Versorgungsvertrages. (2) ...
§ 23 AVBGasV Vertragsstrafe
... (4) Geht der Kunde vor Beendigung des Vertragsverhältnisses zu einer anderen als in § 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Eigenerzeugung über, so ist das Gasversorgungsunternehmen berechtigt, ...
§ 35 AVBGasV Änderung der Bundestarifordnung Gas
... veröffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt geändert: 1. in § 3 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort "Megakalorie" durch das Wort "Kilowattstunde" ...


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