Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - Ankunftsnachweisverordnung (AKNV)

V. v. 05.02.2016 BGBl. I S. 162 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 166 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 06.02.2016; FNA: 26-7-4 Ausländerrecht
| |

§ 5 Muster für den Ankunftsnachweis



Der Ankunftsnachweis ist ausschließlich nach dem in Anlage 4 abgedruckten Muster auszustellen.

Anzeige


 

Zitierungen von § 5 AKNV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AKNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AKNV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 4 AKNV (zu § 5) Muster des Ankunftsnachweises