Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2016 (GewStUEzV 2016 k.a.Abk.)

V. v. 01.02.2016 BGBl. I S. 174 (Nr. 7)
Geltung ab 01.01.2016 bis 31.12.2016; FNA: 605-1-10-27 Gemeindefinanzen
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§ 3


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2017 GewStUEzV 2016

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft und am 31. Dezember 2016 außer Kraft.



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