Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin (BäAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.02.2016 BGBl. I S. 179 (Nr. 7); Geltung ab 16.02.2016
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, und auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 283 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 16. Februar 2016 BäAusbV Anlage

In der Anlage der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin vom 21. April 2004 (BGBl. I S. 632) wird in Abschnitt I laufende Nummer 1 Spalte 3 Buchstabe a das Wort „Arbeitsvertrages" durch das Wort „Ausbildungsvertrages" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 15. Februar 2016.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Machnig



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