Zitierungen von § 14 GGVSee

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSee selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 308; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174
Anlage 1 GGKostV (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 05.07.2023)
... Erteilung der Zustimmung nach Unterabschnitt 2.10.2.6 des IMDG-Codes ( § 14 der Gefahrgutverordnung See). 25 je begon- nene Viertel- stunde ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
Artikel 4 11. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... Erteilung der Zustimmung nach Unterabschnitt 2.10.2.6 des IMDG-Codes ( § 14 der Gefahrgutverordnung See). 25 je begon- nene Viertel- stunde  ...


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