... wird tätig als 1. behördliche Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 28 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und 2. sonstige Gütestelle im Sinne des § 15a Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes, ...
... die Vorschriften dieser Verordnung und die nach § 28 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes sinngemäß anzuwendenden Vorschriften keine Regelungen treffen, sind die Vorschriften ...