Artikel 11 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBGEG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2016 GasGVV § 2

In § 2 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3 der Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1631) geändert worden ist, werden die Wörter „anzurufen und die Anschrift der zuständigen Schlichtungsstelle" durch die Wörter „anzurufen, die Anschrift und die Webseite der zuständigen Schlichtungsstelle, die Verpflichtung des Lieferanten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 VSBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSBGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2034
Artikel 10 MsbGEG Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
... vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, werden die ...


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