Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen (RL2014/91/EU-UG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. März 2016 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 3a der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „§ 38 Absatz 5 Satz 1," die Wörter „des § 48a Absatz 2," eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 RL2014/91/EU-UG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RL2014/91/EU-UG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
V. v. 16.01.2018 BGBl. I S. 134
Eingangsformel PrüfbVÄndV
... Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. März 2016 (BGBl. I S. 348 ) geändert worden ist, - des § 29 Absatz 4 Satz 1 und 2 des ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
V. v. 14.08.2019 BGBl. I S. 1355
Eingangsformel 2. DerivateVÄndV
... Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. März 2016 (BGBl. I S. 348 ) geändert worden ist, verordnet die Bundesanstalt für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 08.04.2016 BGBl. I S. 622
Artikel 1 20. BaFinBefugVÄndV
... Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. März 2016 (BGBl. I S. 348) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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