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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (WohnImmoKredRLUG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 21. März 2016 AGMahnVordrV § 2, § 2a, Anlage 1

Die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2625), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. September 2014 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 wird jeweils die Angabe „§§ 491 bis 509" durch die Angabe „§§ 491 bis 508" ersetzt.

2.
§ 2a wird aufgehoben.

3.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Auf der Rückseite von Blatt 4 wird in der Überschrift das Wort „Antragsstellerin" durch das Wort „Antragstellerin" ersetzt.

b)
Die Rückseite des Vorblatts wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 5 letzter Absatz wird jeweils die Angabe „§§ 491 bis 509" durch die Angabe „§§ 491 bis 508" ersetzt.

bb)
In Nummer 12 wird das Wort „duchgeführt" durch das Wort „durchgeführt" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 WohnImmoKredRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WohnImmoKredRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
V. v. 15.12.1977 BGBl. I S. 2625; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 823
Anlage 1 AGMahnVordrV Vordruck für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid *) (vom 21.03.2016)
... Änderungen wurden in den Musterabbildungen nicht konsolidiert: durch Artikel 5 Nr. 3 G. v. 11. März 2016 (BGBl. I S. 396): a) Auf der Rückseite von Blatt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (3. AGMahnVordrVÄndV)
V. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 823
Artikel 1 3. AGMahnVordrVÄndV Änderung der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
... das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren vom 15. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2625), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 Satz 2 ...