Artikel 5 - Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (3. EULMRDVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der Lebensmittelhygiene-Verordnung, der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung und der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 5 Dritte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 3. EULMRDVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. EULMRDVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Fleischuntersuchungsstatistik-Verordnung
B. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1848
Bekanntmachung FlUStatVNB
... Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 8. März 2016 (BGBl. I S. 444) wird nachstehend der Wortlaut der ...

Bekanntmachung der Neufassung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
B. v. 21.06.2016 BGBl. I S. 1469
Bekanntmachung LMHVNB
... Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 8. März 2016 (BGBl. I S. 444) wird nachstehend der Wortlaut der ...

Bekanntmachung der Neufassung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
B. v. 03.09.2018 BGBl. I S. 1358, 1844
Bekanntmachung Tier-LMÜVNB (vom 17.03.2016)
... Grund des Artikels 5 der Verordnung vom 8. März 2016 (BGBl. I S. 444 ) wird nachstehend der Wortlaut der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung in der seit ...


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