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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (DesignGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Markenverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2016 MarkenV § 34, § 35, § 47, § 48, § 49, § 50, § 51, § 52, § 53, § 54

Die Markenverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872), die zuletzt durch Artikel 207 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu Teil 6 wird wie folgt gefasst:

„Teil 6 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012".

b)
Die Angabe zu Teil 6 Abschnitt 2 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 2 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren nach § 131 des Markengesetzes".

2.
§ 34 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Im Übrigen ist § 35 Absatz 1 bis 4 und 6 entsprechend anzuwenden."

3.
§ 35 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 5 wird aufgehoben.

b)
Die Absätze 6 und 7 werden die Absätze 5 und 6.

4.
Die Überschrift zu Teil 6 wird wie folgt gefasst:

„Teil 6 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012".

5.
§ 47 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „nach der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. EU Nr. L 93 S. 12)" durch die Wörter „nach Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1)" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden die Wörter „im Sinne des Artikels 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" gestrichen.

bb)
In Nummer 6 werden die Wörter „Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" durch die Wörter „Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt.

6.
§ 48 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „im Markenblatt" gestrichen.

bb)
In Nummer 5 werden die Wörter „Artikel 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" durch die Wörter „Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt.

b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Artikel 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" durch die Wörter „Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt.

7.
§ 49 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 5 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" durch die Wörter „Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Nummer 5 werden die Wörter „nach Artikel 5 Abs. 5 in Verbindung mit Artikel 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" gestrichen.

8.
Die Überschrift von Teil 6 Abschnitt 2 wird wie folgt gefasst:

„Abschnitt 2 Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren nach § 131 des Markengesetzes".

9.
§ 50 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" durch die Wörter „Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Der Einspruch ist innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung zu begründen. Die Gründe nach Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, auf welche der Einspruch gestützt wird, sind anzugeben."

10.
Dem § 51 wird folgender Satz angefügt:

„Nachgereichte Einspruchsbegründungen werden unverzüglich weitergeleitet."

11.
§ 52 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" durch die Wörter „Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" gestrichen.

c)
In Absatz 3 werden die Wörter „Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" durch die Wörter „Artikel 53 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt.

12.
In § 53 Absatz 1 werden die Wörter „Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006" durch die Wörter „Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt.

13.
§ 54 wird wie folgt gefasst:

„§ 54 Akteneinsicht

In den Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gewährt das Deutsche Patent- und Markenamt Einsicht in die Akten."



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 DesignGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DesignGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1354
Artikel 1 4. MarkenVÄndV Änderung der Markenverordnung
... Markenverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 558) geändert worden ist, wird wie folgt ...