§ 11 Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch
Es ist verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen.
interne Verweise§ 34 TabakerzG Strafvorschriften (vom 22.07.2023) ... 2 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 oder c) § 11 ein Tabakerzeugnis in den Verkehr bringt, 5. einer Rechtsverordnung nach ...
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