Zitierungen von § 39 TabakerzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 TabakerzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabakerzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022)
...  550 bis 9.500 2 Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 39 TabakerzG   2.1 Erstmalige Erteilung der Ausnahmegenehmigung ... 2.1 Erstmalige Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 39 Absatz 1 TabakerzG 2.300 bis 4.800 2.2 Verlängerung der ... bis 4.800 2.2 Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach § 39 Absatz 5 TabakerzG 610 bis 4.000 2.3 Änderung der Ausnahmegenehmigung ... bis 4.000 2.3 Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 39 Absatz 1 TabakerzG 530 bis 4.500 2.4 Erweiterung der Ausnahmegenehmigung ... bis 4.500 2.4 Erweiterung der Ausnahmegenehmigung nach § 39 Absatz 1 TabakerzG 550 bis 4.300 Abschnitt 12 Verordnung (EU) ...


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