Artikel 3 - Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen (BioKrQAÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 590, 1318 (Nr. 15); Geltung ab 09.04.2016
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Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. April 2016.



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