Änderung § 7 Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte vom 13.07.2017

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§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 13.07.2017 geltenden Fassung
§ 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 13.07.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 6 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
 

(Text alte Fassung)

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

(1) Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Kaffeeverordnung vom 12. Februar 1981 (BGBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230), außer Kraft.



 



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