Artikel 1 - Verordnung zur Ablösung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung (DruckGRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. April 2016 6. ProdSV

(gesamter Text siehe Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Ablösung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 DruckGRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DruckGRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 DruckGRÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 tritt am 20. April 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bereitstellung ...


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