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Zitierungen von § 39 VgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 VgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
... der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern. (3) § 39 Absatz 6 ist auf die in den Absätzen 1 und 2 genannten Angaben über die ...
§ 70 VgV Veröffentlichung, Transparenz (vom 24.08.2023)
... Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 in Verbindung mit § 10a erstellt. (4) § 39 Absatz 6 gilt ...
§ 83 VgV Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms (vom 24.08.2023)
... Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 bis 6 nicht anzuwenden und 2. die §§ 23, 37, 38, 39 , 40, 66 und 70 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG)
Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1691
§ 8 SaubFahrzeugBeschG Dokumentationspflichten
... zum Ablauf des 24. Oktober 2023 zu den Beschaffungen in denjenigen Vergabebekanntmachungen nach § 39 Absatz 1 der Vergabeverordnung und nach § 38 Absatz 1 der Sektorenverordnung, die ab dem 2. August 2021 dem Amt für ... die öffentlichen Dienstleistungsaufträge im Sinne von § 3 Nummer 2, auf welche § 39 Absatz 1 der Vergabeverordnung und § 38 Absatz 1 der Sektorenverordnung keine Anwendung finden, gelten die Absätze 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen
V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
Artikel 1 VgRFoAV Änderung der Vergabeverordnung
... Tabelle 2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780" ersetzt. 8. § 39 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Union" ... 2 Satz 1 und Absatz 3 bis 6 nicht anzuwenden und 2. die §§ 23, 37, 38, 39 , 40, 66 und 70 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) ...
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