Artikel 2 - Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO)

V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 674
Geltung ab 18.04.2016, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 2 Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 18. April 2016 SektVO

(gesamter Text siehe Sektorenverordnung - SektVO)

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Zitierungen von Artikel 2 VergRModVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VergRModVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VergRModVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel VergRModVO 1)
... und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65). Artikel 2 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments ...
Artikel 7 VergRModVO Inkrafttreten; Außerkrafttreten (vom 02.04.2020)
... Die Artikel 1 bis 3, 5 und 6 treten am 18. April 2016 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die ...


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