Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe - Oberes Mittelrheintal" - GMünze100EuroOMRheintal k.a.Abk.)

B. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 748 (Nr. 17)
Geltung ab 01.10.2015; FNA: 692-3-13 Ausprägung von Euro-Münzen
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Oberes Mittelrheintal eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 163.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A"), München (Münzzeichen „D"), Stuttgart (Münzzeichen „F"), Karlsruhe (Münzzeichen „G") und Hamburg (Münzzeichen „J") in Stempelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2015 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Friedrich Brenner aus Diedorf.

Die Bildseite zeigt - aus der Vogelperspektive betrachtet - das Mittelrheintal zwischen Bingen/Rüdesheim und Koblenz. Kleinere Städte und Gemeinden werden durch Punkte markiert. In eine plastisch sehr interessant ausgeformte Landschaft ist der Verlauf des Flusses eingegraben. An markanten Flussbiegungen sowohl auf Taunus- als auch Hunsrückausläufern werden der Landschaft prägende Bauwerke übergeordnet. Eine vertiefte Umschrift fasst diese ungewöhnlich plastische Modellierung ein.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2015" und - je nach Münzstätte - das Münzzeichen „A", „D", „F", „G" oder „J".

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

Abb. Bildseite und Wertseite Goldmünze "UNESCO Welterbe - Oberes Mittelrheintal" (BGBl. 2016 I S. 748)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed