Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Rotkäppchen" - GMünze20EuroRotkäppchen k.a.Abk.)

B. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 751 (Nr. 17)
Geltung ab 04.02.2016; FNA: 692-5-7 Ausprägung von Euro-Münzen
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Rotkäppchen" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Diese Münze ist die fünfte Ausgabe im Rahmen der 2012 begonnenen Serie „200 Jahre Grimms Märchen". Am 20. Dezember 1812 erschien der erste Band der Kinder- und Hausmärchen der Gebrüder Grimm.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,3 Millionen Stück, davon ca. 0,2 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin (Prägezeichen A).

Die Münze wird ab dem 4. Februar 2016 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt eine der typischsten Szenen des Märchens: Auf dem Weg zur Großmutter trifft Rotkäppchen auf den Wolf. Der Entwurf überzeugt durch seine gelungene Konzentration auf diese erste Begegnung. Der dunkle Wald mit seinen vertikal ineinander verflochtenen Strukturen symbolisiert das Unbekannte und Unbewusste der Märchenhandlung.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „A" der Staatlichen Münze Berlin, die Jahreszahl 2016, die zwölf Europasterne sowie die Angabe „SILBER 925".

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

 
„…UND LAUF NICHT VOM WEG AB".

Der Entwurf stammt von der Künstlerin Elena Gerber aus Berlin.

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Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

Abb. Bildseite und Wertseite Gedenkmünze "Rotkäppchen" (BGBl. 2016 I S. 751)



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