... durch das Wort „Wahlniederschrift" ersetzt. 29. Die §§ 33 und 34 werden wie folgt gefasst: „§ 33 Bekanntgabe des Wahlergebnisses ... den zentralen Wahlvorstand zu vermerken und zu den Wahlunterlagen zu nehmen. § 34 Aufbewahrung der Wahlunterlagen Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss bewahrt die ...