Zitierungen von § 9 KapAusstV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 KapAusstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KapAusstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 KapAusstV Fondsgebundene Lebensversicherung
... Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen gilt § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 nur insoweit, als das Versicherungsunternehmen ein Anlagerisiko ... 1 nur insoweit, als das Versicherungsunternehmen ein Anlagerisiko übernimmt. § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Satz 2 und 3 gilt nur insoweit, als das Versicherungsunternehmen ein ... Verwaltungskostenzuschlag für mehr als fünf Jahre festgelegt wird, gilt § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle von 4 Prozent 1 Prozent ...
§ 12 KapAusstV Kapitalisierungsgeschäfte
... 4 Prozent der mathematischen Reserven. Diese sind nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zu ...
§ 14 KapAusstV Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
... Versicherungsaufsichtsgesetzes bestimmt sich die Solvabilitätskapitalanforderung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, soweit das Unternehmen das Kapitalanlagerisiko übernimmt.  ... mit Festlegung der Verwaltungskosten jedoch über fünf Jahre hinausgeht, gilt § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle von 4 Prozent 1 Prozent ...
§ 17 KapAusstV Solvabilitätskapitalanforderung
... Für die Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung gelten die §§ 9 bis 11, 14 und 16 entsprechend, soweit nicht Absatz 2 etwas anderes bestimmt. (2) ... den letzten drei Geschäftsjahren 500.000 Euro nicht überschritten haben, gelten § 9 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 11 jeweils mit der Maßgabe, dass die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Mindestzuführungsverordnung (MindZV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 831; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688
§ 13 MindZV Höchstbetrag des ungebundenen Teils der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vom 01.08.2017)
... in der jeweils geltenden Fassung, in allen anderen Fällen der Betrag gemäß den §§ 9 bis 14 der Kapitalausstattungs-Verordnung, FR = der festgelegte Teil der ...

Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.04.2021 BGBl. I S. 842
§ 25 PFAV Berechnung und Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung
... (3) Für die Berechnung des Risikokapitals nach Absatz 1 Nummer 4 gelten § 9 Absatz 2 bis 4 sowie § 10 Absatz 1 Satz 2 der Kapitalausstattungs-Verordnung vom 18. April ...

RfB-Verordnung (RfBV)
V. v. 10.03.2015 BGBl. I S. 300; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
§ 3 RfBV Kollektiver Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (vom 01.08.2017)
... I S. 795) in der jeweils geltenden Fassung und in allen anderen Fällen gemäß den §§ 9 bis 14 der Kapitalausstattungs-Verordnung ergibt, festzulegen. Der Prozentsatz ...

Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (SichLVFinV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 828; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 6 G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2672
§ 2 SichLVFinV Beteiligung am Sicherungsvermögen (vom 13.01.2019)
... *) des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu der Solvabilitätskapitalanforderung gemäß §§ 9 bis 14 oder § 17 der Kapitalausstattungs-Verordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 795) in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 1. RfBVÄndV
... I S. 795) in der jeweils geltenden Fassung und in allen anderen Fällen gemäß den §§ 9 bis 14 der Kapitalausstattungs-Verordnung ergibt," ersetzt. 4. In § 4 Absatz ...


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