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Anlage 1 - Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)

V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 22.04.2021 BGBl. I S. 842
Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1) Die regionale Herkunft des Pensionsfondsgeschäfts und die dafür zu setzenden Kennzahlen


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

01Inländisches Pensionsfondsgeschäft (insgesamt)
21Dänemark
22Finnland
23Island
24Norwegen
25Schweden
31Griechenland
32Italien
33Portugal
34Spanien
41Belgien
42Frankreich
43Großbritannien
44Irland
45Liechtenstein
46Luxemburg
47Niederlande
48Österreich
49Schweiz
51Polen
52Slowakei
53Tschechien
54Ungarn
55Estland
56Lettland
57Litauen
58Slowenien
59Malta
60Zypern
61Rumänien
62Bulgarien
63Kroatien
70Europa
71Europäische Gemeinschaft (EG)
72Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
73Teilnehmerstaaten der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
81USA
99Ausländisches Pensionsfondsgeschäft (insgesamt)
00Gesamtes Pensionsfondsgeschäft




 

Zitierungen von Anlage 1 PFAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PFAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 PFAV Anwendung der Formblätter und Nachweisungen (vom 01.08.2017)
... Die auf den Formblättern und Nachweisungen zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus Anlage 1 . (2) Bei der Verwendung der Formblätter und Nachweisungen sind die Anmerkungen und ...
Anlage 2 PFAV (zu § 12 Absatz 2 und 3) Formblätter und Nachweisungen (vom 13.01.2019)
... ist für die Kennzeichnung der Währung die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 zu verwenden. 2. Die Nachweisung 804 stellt eine vereinfachte Nachweisung 803 ... des gesamten PFG im Feld „Herkunft des PFG" die entsprechende Kennzahl gemäß Anlage 1 zu verwenden. 2. Einschließlich der Rückstellung für noch nicht ... 3.6.2.3.1 Die Kennzahlen für das Feld „Herkunft des PFG" ergeben sich aus Anlage 1 . Das Feld befindet sich auf dem Formblatt 810 und der Nachweisung 842. 3.6.2.3.2 In die ...