Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Gewerbesteuergesetz (GewStG)

neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 611-5 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
|

§ 2 Steuergegenstand



(1) 1Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. 2Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. 3Im Inland betrieben wird ein Gewerbebetrieb, soweit für ihn im Inland oder auf einem in einem inländischen Schiffsregister eingetragenen Kauffahrteischiff eine Betriebsstätte unterhalten wird.

(2) 1Als Gewerbebetrieb gilt stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), Genossenschaften einschließlich Europäischer Genossenschaften sowie der Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit. 2Ist eine Kapitalgesellschaft Organgesellschaft im Sinne der § 14 oder § 17 des Körperschaftsteuergesetzes, so gilt sie als Betriebsstätte des Organträgers.

(3) Als Gewerbebetrieb gilt auch die Tätigkeit der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten.

(4) Vorübergehende Unterbrechungen im Betrieb eines Gewerbes, die durch die Art des Betriebs veranlasst sind, heben die Steuerpflicht für die Zeit bis zur Wiederaufnahme des Betriebs nicht auf.

(5) 1Geht ein Gewerbebetrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer über, so gilt der Gewerbebetrieb als durch den bisherigen Unternehmer eingestellt. 2Der Gewerbebetrieb gilt als durch den anderen Unternehmer neu gegründet, wenn er nicht mit einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vereinigt wird.

(6) Inländische Betriebsstätten von Unternehmen, deren Geschäftsleitung sich in einem ausländischen Staat befindet, mit dem kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht, unterliegen nicht der Gewerbesteuer, wenn und soweit

1.
die Einkünfte aus diesen Betriebsstätten im Rahmen der beschränkten Einkommensteuerpflicht steuerfrei sind und

2.
der ausländische Staat Unternehmen, deren Geschäftsleitung sich im Inland befindet, eine entsprechende Befreiung von den der Gewerbesteuer ähnlichen oder ihr entsprechenden Steuern gewährt, oder in dem ausländischen Staat keine der Gewerbesteuer ähnlichen oder ihr entsprechenden Steuern bestehen.

(7) Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil

1.
an der ausschließlichen Wirtschaftszone, soweit dort

a)
die lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds erforscht, ausgebeutet, erhalten oder bewirtschaftet werden,

b)
andere Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung oder Ausbeutung der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgeübt werden, wie beispielsweise die Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind oder

c)
künstliche Inseln errichtet oder genutzt werden und Anlagen und Bauwerke für die in den Buchstaben a und b genannten Zwecke errichtet oder genutzt werden, und

2.
am Festlandsockel, soweit dort

a)
dessen natürliche Ressourcen erforscht oder ausgebeutet werden; natürliche Ressourcen in diesem Sinne sind die mineralischen und sonstigen nicht lebenden Ressourcen des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie die zu den sesshaften Arten gehörenden Lebewesen, die im nutzbaren Stadium entweder unbeweglich auf oder unter dem Meeresboden verbleiben oder sich nur in ständigem körperlichen Kontakt mit dem Meeresboden oder seinem Untergrund fortbewegen können; oder

b)
künstliche Inseln errichtet oder genutzt werden und Anlagen und Bauwerke für die in Buchstabe a genannten Zwecke errichtet oder genutzt werden, und

3.
der nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehörende Teil eines grenzüberschreitenden Gewerbegebiets, das nach den Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als solches bestimmt ist.

(8) Für die Anwendung dieses Gesetzes sind eine optierende Gesellschaft im Sinne des § 1a des Körperschaftsteuergesetzes als Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln.





 

Frühere Fassungen von § 2 GewStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 22 Kreditzweitmarktförderungsgesetz
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2050
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 5 Steueränderungsgesetz 2015
vom 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
aktuell vorher 31.07.2014Artikel 5 Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
aktuell vorher 26.02.2013Artikel 4 Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
vom 20.02.2013 BGBl. I S. 285
aktuell vorher 29.12.2007Artikel 5 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
aktuell vorher 19.12.2006Artikel 5 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
aktuell vorher 13.12.2006Artikel 4 Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
vom 07.12.2006 BGBl. I S. 2782
aktuellvor 13.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 GewStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 GewStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 GewStG Hebeberechtigte Gemeinde (vom 01.01.2017)
... die nach diesem Gesetz den Gemeinden zustehenden Befugnisse ausübt. Der in § 2 Absatz 7 Nummer 1 und 2 bezeichnete Anteil am Festlandsockel und an der ausschließlichen ... gehörenden Teil eines grenzüberschreitenden Gewerbegebiets im Sinne des § 2 Absatz 7 Nummer 3 ist die Gemeinde hebeberechtigt, in der der zur Bundesrepublik Deutschland ...
§ 5 GewStG Steuerschuldner (vom 14.12.2010)
...  (2) Geht ein Gewerbebetrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer über ( § 2 Abs. 5 ), so ist der bisherige Unternehmer bis zum Zeitpunkt des Übergangs Steuerschuldner. ...
§ 7b GewStG Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags bei unternehmensbezogener Sanierung (vom 21.12.2022)
... 1 und 2 verbleibenden Beträge teil. (3) In den Fällen des § 2 Absatz 2 Satz 2 ist § 15 Satz 1 Nummer 1a des Körperschaftsteuergesetzes entsprechend ...
§ 9 GewStG Kürzungen (vom 01.07.2021)
... aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 2 Abs. 2 , einer Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, einer Genossenschaft oder ...
§ 10a GewStG Gewerbeverlust (vom 29.12.2020)
... Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume zu kürzen. Im Fall des § 2 Abs. 2 Satz 2 kann die Organgesellschaft den maßgebenden Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge ... 1 und 2 zum Schluss des Erhebungszeitraums verbleibenden Fehlbeträge. Im Fall des § 2 Abs. 5 kann der andere Unternehmer den maßgebenden Gewerbeertrag nicht um die Fehlbeträge ...
§ 11 GewStG Steuermesszahl und Steuermessbetrag (vom 14.12.2010)
... um einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro, 2. bei Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 3 und des § 3 Nr. 5, 6, 8, 9, 15, 17, 21, 26, 27, 28 und 29 sowie bei Unternehmen von ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4180; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 8 GewStDV Zusammenfassung mehrerer wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (vom 01.01.2024)
... juristischen Person des privaten Rechts oder einem Verein ohne Rechtspersönlichkeit ( § 2 Abs. 3 des Gesetzes) mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, so gelten sie als ein ...
§ 16 GewStDV Gewerbeertrag bei Abwicklung und Insolvenz
... Der Gewerbeertrag, der bei einem in der Abwicklung befindlichen Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 2 des Gesetzes im Zeitraum der Abwicklung entstanden ist, ist auf die Jahre des ...
§ 19 GewStDV Schulden bestimmter Unternehmen (vom 26.06.2021)
... Forderungen gegen ein Unternehmen hinzuzurechnen, mit dem eine organschaftliche Verbindung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes besteht und das nicht zu den Kreditinstituten oder Unternehmen gehört, auf die ...

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 1 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294
§ 15 InvStG Gewerbesteuer (vom 18.12.2019)
... Investmentfonds gelten als sonstige juristische Personen des privaten Rechts nach § 2 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetzes . (2) Ein Investmentfonds ist von der Gewerbesteuer befreit, wenn  ...

Steuer-Auskunftsverordnung (StAuskV)
V. v. 30.11.2007 BGBl. I S. 2783; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 1 StAuskV Form und Inhalt des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft (vom 23.12.2022)
...  b) der §§ 14 und 17 des Körperschaftsteuergesetzes oder c) des § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes führen kann, 3. von einer Organgesellschaft verwirklicht werden soll ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 2/04 - (zu § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes und § 15 Abs. 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes)
B. v. 10.06.2008 BGBl. I S. 1006
Entscheidung BVerfGE20080610
... 15. Januar 2008 - 1 BvL 2/04 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 2 Absatz 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1984 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG)
G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Artikel 1 AIFM-StAnpG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... und als sonstige juristische Person des privaten Rechts im Sinne des § 2 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetzes. Ein inländischer Investmentfonds in der Rechtsform eines ... und als sonstige juristische Personen des privaten Rechts im Sinne des § 2 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetzes. Ausländische Kapital-Investitionsgesellschaften, die ... und als sonstige juristische Person des privaten Rechts im Sinne des § 2 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetzes. (2) Bei Anlegern, die ihren ...

Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 2074; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 4 RÜbStG Änderung des Gewerbesteuergesetzes *) (vom 15.12.2018)
... der Sätze 1 und 2 verbleibenden Beträge teil. (3) In den Fällen des § 2 Absatz 2 Satz 2 ist § 15 Satz 1 Nummer 1a des Körperschaftsteuergesetzes entsprechend anzuwenden. Absatz ...

Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2007 S. 68
Artikel 4 SEStEG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... vom 15. Dezember 2004 (BGBl. 2004 II S. 1653), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Als Gewerbebetrieb gilt stets und in ...

Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 285
Artikel 4 UntStRÄndG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14, 17 oder 18" durch die Angabe ... In § 36 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt: „§ 2 Absatz 2 Satz 2 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 5 StRAnpG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... (BGBl. I S. 1809) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 7 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. der der Bundesrepublik Deutschland ... § 4 Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Der in § 2 Absatz 7 Nummer 1 bezeichnete Anteil am Festlandsockel und an der ausschließlichen ...

Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2050
Artikel 2 KStMoG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
...  § 2 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch ...

Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 16 AmtsHRLÄndUG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
...  2. § 4 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Der in § 2 Absatz 7 Nummer 1 und 2 bezeichnete Anteil am Festlandsockel und an der ausschließlichen ...

Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 5 JStG 2007 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782), wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit" durch ... b) Vor Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „§ 2 Abs. 2 Satz 1 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2878) ...

Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 5 JStG 2008 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... vom 10. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2332), wird wie folgt geändert: 01. § 2 Abs. 7 Nr. 1 wird wie folgt gefasst: „1. der der Bundesrepublik Deutschland ... a0) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „§ 2 Abs. 7 Nr. 1 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 5 JStG 2009 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
... gegen ein Unternehmen hinzuzurechnen, mit dem eine organschaftliche Verbindung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes besteht und das nicht zu den Kreditinstituten oder Unternehmen ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 22 KrZwMGEG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
...  § 2 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch ...

Steueränderungsgesetz 2015
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1834
Artikel 5 StÄndG 2015 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 7 wird wie folgt gefasst: „(7) Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes ... bestimmt ist." 2. In § 4 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 7 Nr. 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 7 Nummer 3" ersetzt.  ... 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 7 Nr. 2" durch die Wörter „§ 2 Absatz 7 Nummer 3" ersetzt. 3. In § 36 Absatz 1 wird die Angabe ...

Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Artikel 4 4. StRVÄndV Änderung der Steuer-Auskunftsverordnung
... b) der §§ 14 und 17 des Körperschaftsteuergesetzes oder c) des § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes führen kann, 3. von einer Organgesellschaft verwirklicht werden ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 11 InvStG Steuerbefreiung und Außenprüfung (vom 24.12.2013)
... und als sonstige juristische Person des privaten Rechts im Sinne des § 2 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetzes. Ein inländischer Investmentfonds in der ...
§ 19 InvStG Kapital-Investitionsgesellschaften (vom 24.12.2013)
... und als sonstige juristische Personen des privaten Rechts im Sinne des § 2 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetzes. Ausländische ... und als sonstige juristische Person des privaten Rechts im Sinne des § 2 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetzes. (2) Bei Anlegern, die ihren ...