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§ 28 - Gewerbesteuergesetz (GewStG)

neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 611-5 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 28 Allgemeines



(1) 1Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen. 2Das gilt auch in den Fällen, in denen eine Betriebsstätte sich über mehrere Gemeinden erstreckt hat oder eine Betriebsstätte innerhalb eines Erhebungszeitraums von einer Gemeinde in eine andere Gemeinde verlegt worden ist.

(2) 1Bei der Zerlegung sind die Gemeinden nicht zu berücksichtigen, in denen

1.
Verkehrsunternehmen lediglich Gleisanlagen unterhalten,

2.
sich nur Anlagen befinden, die der Weiterleitung fester, flüssiger oder gasförmiger Stoffe sowie elektrischer Energie dienen, ohne dass diese dort abgegeben werden,

3.
Bergbauunternehmen keine oberirdischen Anlagen haben, in welchen eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird.

2Dies gilt nicht, wenn dadurch auf keine Gemeinde ein Zerlegungsanteil oder der Steuermessbetrag entfallen würde.

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Zitierungen von § 28 GewStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 GewStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14a GewStG Steuererklärungspflicht (vom 01.01.2009)
... eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermessbetrags und in den Fällen des § 28 außerdem eine Zerlegungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch ...
§ 16 GewStG Hebesatz (vom 25.12.2008)
... Zeit verschiedene Hebesätze zulassen. In den Fällen des Satzes 3 sind die §§ 28 bis 34 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle mehrerer Gemeinden die Gebietsteile ...
§ 29 GewStG Zerlegungsmaßstab (vom 11.06.2021)
... in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten ( § 28 ) beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die ... im Sinne von § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in allen Betriebsstätten ( § 28 ) zur installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten steht, b) ... im Sinne von § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in allen Betriebsstätten ( § 28 ) zur installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten steht, und bb) ... sind die Arbeitslöhne anzusetzen, die in den Betriebsstätten der beteiligten Gemeinden ( § 28 ) während des Erhebungszeitraums (§ 14) erzielt oder gezahlt worden sind. (3) ...
§ 33 GewStG Zerlegung in besonderen Fällen
... Führt die Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 zu einem offenbar unbilligen Ergebnis, so ist nach einem Maßstab zu zerlegen, der die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Zerlegungsgesetz (ZerlG)
Artikel 1 G. v. 06.08.1998 BGBl. I S. 1998; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
§ 2 ZerlG Grundlagen der Zerlegung der Körperschaftsteuer (vom 15.12.2018)
... einen absoluten Betrag von 500.000 Euro erreicht. Dabei sind die Vorschriften der § 28 bis 31 und des § 33 des Gewerbesteuergesetzes entsprechend anzuwenden. Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 4 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau in allen Betriebsstätten (§ 28 ) zu dem Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten steht." 3. § 35c Absatz ... Anlagen im Bau (maßgebendes Sachanlagenvermögen) in allen Betriebsstätten (§ 28 ) zu dem Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten steht, und b) für den auf ...

Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 9 FoStoG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... im Sinne von § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in allen Betriebsstätten ( § 28 ) zur installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten steht, b) für ... im Sinne von § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in allen Betriebsstätten ( § 28 ) zur installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten steht, und bb) ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 5 StRAnpG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau in allen Betriebsstätten (§ 28 ) zu dem Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten steht, b) für die ... Anlagen im Bau (maßgebendes Sachanlagevermögen) in allen Betriebsstätten (§ 28 ) zu dem Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten steht, und bb) für den auf ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 4 JStG 2009 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... Satz angefügt: „In den Fällen des Satzes 3 sind die §§ 28 bis 34 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle mehrerer Gemeinden die Gebietsteile ... in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten (§ 28 ) beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die ... der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im Bau in allen Betriebsstätten (§ 28 ) zu dem Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten steht." 7. Nach § 35c ...

Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 7 StBürokratAbG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... eine Erklärung zur Festsetzung des Steuermessbetrags und in den Fällen des § 28 außerdem eine Zerlegungserklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch ...