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Artikel 4 - Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen (5. TierSeuchRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Mai 2016 TSEÜberwV § 1a, Anlage

Die TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. April 2015 (BGBl. I S. 615) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1a Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.

b)
Es werden folgende Wörter angefügt:

„soweit diese in einem der in der Anlage aufgeführten Mitgliedstaaten geboren worden sind."

2.
In der Anlage wird der Bezugshinweis wie folgt gefasst:

„(zu § 1 Absatz 1a und 2, § 1a Absatz 2)".



 

Zitierungen von Artikel 4 Fünfte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 5. TierSeuchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. TierSeuchRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 31.03.2020 BGBl. I S. 752
Artikel 7 ViehVerkVuaÄndV Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
... der TSE-Überwachungsverordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3631), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057 ) geändert worden ist, wird nach dem Wort „Italien" das Wort „Kroatien" ...