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§ 6 - Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

Artikel 1 V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158 (Nr. 23); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 367
Geltung ab 18.05.2016; FNA: 612-20-4 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 6 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 6 EnSTransV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2019Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
vom 22.06.2019 BGBl. I S. 856
aktuell vorher 01.01.2018 (08.01.2018)Artikel 5 Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 02.01.2018 BGBl. I S. 84
aktuellvor 01.01.2018 (08.01.2018)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 6 EnSTransV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EnSTransV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnSTransV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 5 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
...  „§ 17 Geltungszeitraum und Übergangsregelung". 2. § 6 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Antrag auf Befreiung ist bis zum 30. Juni des ... oder leichtfertig 1. entgegen § 3 Absatz 2, auch in Verbindung mit § 6 Absatz 5 Satz 3 , eine Erklärung oder eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ... nach § 4 Absatz 4 oder § 5 Absatz 3 zuwiderhandelt oder 3. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 2 eine Angabe nicht richtig macht. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 14 Absatz 1 ...

Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 6 StromStBefNG Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 6 wird wie folgt gefasst: „ § 6 (weggefallen) ". b) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 ... Wörter „mehr als" durch das Wort „mindestens" ersetzt. 5. § 6 wird aufgehoben. 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die ... Angabe „§ 3 Absatz 2" das Komma und die Wörter „auch in Verbindung mit § 6 Absatz 5 Satz 3 ," gestrichen und wird nach dem Wort „abgibt" das Komma durch das Wort ...