§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften, abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen.
Zitierungen von § 1 VGG
interne Verweise§ 6 VGG Berechtigter ... vertraglicher Grundlage in einem unmittelbaren Wahrnehmungsverhältnis zu einer der in § 1 genannten Organisationen ...
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