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Synopse aller Änderungen des VGG am 24.12.2016

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 24. Dezember 2016 durch Artikel 2 des UrhVergÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des VGG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

VGG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.12.2016 geltenden Fassung
VGG n.F. (neue Fassung)
in der am 24.12.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel *)
Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
    § 1 Anwendungsbereich
    § 2 Verwertungsgesellschaft
    § 3 Abhängige Verwertungseinrichtung
    § 4 Unabhängige Verwertungseinrichtung
    § 5 Rechtsinhaber
    § 6 Berechtigter
    § 7 Mitglieder
    § 8 Nutzer
Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
    Abschnitt 1 Innenverhältnis
       Unterabschnitt 1 Rechtsinhaber, Berechtigte und Mitglieder
          § 9 Wahrnehmungszwang
          § 10 Zustimmung zur Rechtswahrnehmung
          § 11 Nutzungen für nicht kommerzielle Zwecke
          § 12 Beendigung der Rechtswahrnehmung; Entzug von Rechten
          § 13 Bedingungen für die Mitgliedschaft
          § 14 Elektronische Kommunikation
          § 15 Mitglieder- und Berechtigtenverzeichnis
          § 16 Grundsatz der Mitwirkung
          § 17 Allgemeine Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung
          § 18 Befugnisse der Mitgliederhauptversammlung in Bezug auf die Organe
          § 19 Durchführung der Mitgliederhauptversammlung; Vertretung
          § 20 Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind
       Unterabschnitt 2 Geschäftsführung und Aufsicht
          § 21 Geschäftsführung
          § 22 Aufsichtsgremium
       Unterabschnitt 3 Einnahmen aus den Rechten
          § 23 Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Einnahmen aus den Rechten
          § 24 Getrennte Konten
          § 25 Anlage der Einnahmen aus den Rechten
          § 26 Verwendung der Einnahmen aus den Rechten
          § 27 Verteilungsplan
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

          § 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers
          § 28 Verteilungsfrist
          § 29 Feststellung der Berechtigten
          § 30 Nicht verteilbare Einnahmen aus den Rechten
          § 31 Abzüge von den Einnahmen aus den Rechten
          § 32 Kulturelle Förderung; Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen
       Unterabschnitt 4 Beschwerdeverfahren
          § 33 Beschwerdeverfahren
    Abschnitt 2 Außenverhältnis
       Unterabschnitt 1 Verträge und Tarife
          § 34 Abschlusszwang
          § 35 Gesamtverträge
          § 36 Verhandlungen
          § 37 Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt
          § 38 Tarifaufstellung
          § 39 Tarifgestaltung
          § 40 Gestaltung der Tarife für Geräte und Speichermedien
       Unterabschnitt 2 Mitteilungspflichten
          § 41 Auskunftspflicht der Nutzer
          § 42 Meldepflicht der Nutzer
          § 43 Elektronische Kommunikation
    Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Wahrnehmung von Rechten auf Grundlage von Repräsentationsvereinbarungen
       § 44 Repräsentationsvereinbarung; Diskriminierungsverbot
       § 45 Abzüge
       § 46 Verteilung
       § 47 Informationspflichten
    Abschnitt 4 Vermutungen; Außenseiter bei Kabelweitersendung
       § 48 Vermutung bei Auskunftsansprüchen
       § 49 Vermutung bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen
       § 50 Außenseiter bei Kabelweitersendung
    Abschnitt 5 Vergriffene Werke
       § 51 Vergriffene Werke
       § 52 Register vergriffener Werke; Verordnungsermächtigung
    Abschnitt 6 Informationspflichten; Rechnungslegung und Transparenzbericht
       Unterabschnitt 1 Informationspflichten
          § 53 Information der Rechtsinhaber vor Zustimmung zur Wahrnehmung
          § 54 Informationen für Berechtigte
          § 55 Informationen zu Werken und sonstigen Schutzgegenständen
          § 56 Informationen für die Allgemeinheit
       Unterabschnitt 2 Rechnungslegung und Transparenzbericht
          § 57 Jahresabschluss und Lagebericht
          § 58 Jährlicher Transparenzbericht
Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
    § 59 Anwendungsbereich
    § 60 Nicht anwendbare Vorschriften
    § 61 Besondere Anforderungen an Verwertungsgesellschaften
    § 62 Informationen zu Musikwerken und Online-Rechten
    § 63 Berichtigung der Informationen
    § 64 Elektronische Übermittlung von Informationen
    § 65 Überwachung von Nutzungen
    § 66 Elektronische Nutzungsmeldung
    § 67 Abrechnung gegenüber Anbietern von Online-Diensten
    § 68 Verteilung der Einnahmen aus den Rechten; Informationen
    § 69 Repräsentationszwang
    § 70 Informationen der beauftragenden Verwertungsgesellschaft
    § 71 Informationen der Mitglieder und Berechtigten bei Repräsentation
    § 72 Zugang zur gebietsübergreifenden Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
    § 73 Wahrnehmung bei Repräsentation
    § 74 Ausnahme für Hörfunk- und Fernsehprogramme
Teil 4 Aufsicht
    § 75 Aufsichtsbehörde
    § 76 Inhalt der Aufsicht
    § 77 Erlaubnis
    § 78 Antrag auf Erlaubnis
    § 79 Versagung der Erlaubnis
    § 80 Widerruf der Erlaubnis
    § 81 Zusammenarbeit bei Erlaubnis und Widerruf der Erlaubnis
    § 82 Anzeige
    § 83 Bekanntmachung
    § 84 Wahrnehmungstätigkeit ohne Erlaubnis oder Anzeige
    § 85 Befugnisse der Aufsichtsbehörde
    § 86 Befugnisse der Aufsichtsbehörde bei Verwertungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    § 87 Informationsaustausch mit Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    § 88 Unterrichtungspflicht der Verwertungsgesellschaft
    § 89 Anzuwendendes Verfahrensrecht
    § 90 Aufsicht über abhängige Verwertungseinrichtungen
    § 91 Aufsicht über unabhängige Verwertungseinrichtungen
Teil 5 Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
    Abschnitt 1 Schiedsstelle
       Unterabschnitt 1 Allgemeine Verfahrensvorschriften
          § 92 Zuständigkeit für Streitfälle nach dem Urheberrechtsgesetz und für Gesamtverträge
          § 93 Zuständigkeit für empirische Untersuchungen
          § 94 Zuständigkeit für Streitfälle über die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
          § 95 Allgemeine Verfahrensregeln
          § 96 Berechnung von Fristen
          § 97 Verfahrenseinleitender Antrag
          § 98 Zurücknahme des Antrags
          § 99 Schriftliches Verfahren und mündliche Verhandlung
          § 100 Verfahren bei mündlicher Verhandlung
          § 101 Nichterscheinen in der mündlichen Verhandlung
          § 102 Gütliche Streitbeilegung; Vergleich
          § 103 Aussetzung des Verfahrens
          § 104 Aufklärung des Sachverhalts
          § 105 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle; Widerspruch
       Unterabschnitt 2 Besondere Verfahrensvorschriften
          § 106 Einstweilige Regelungen
          § 107 Sicherheitsleistung
          § 108 Schadensersatz
          § 109 Beschränkung des Einigungsvorschlags; Absehen vom Einigungsvorschlag
          § 110 Streitfälle über Gesamtverträge
          § 111 Streitfälle über Rechte der Kabelweitersendung
          § 112 Empirische Untersuchung zu Geräten und Speichermedien
          § 113 Durchführung der empirischen Untersuchung
          § 114 Ergebnis der empirischen Untersuchung
          § 115 Verwertung von Untersuchungsergebnissen
          § 116 Beteiligung von Verbraucherverbänden
       Unterabschnitt 3 Kosten sowie Entschädigung und Vergütung Dritter
          § 117 Kosten des Verfahrens
          § 118 Fälligkeit und Vorschuss
          § 119 Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes
          § 120 Entscheidung über Einwendungen
          § 121 Entscheidung über die Kostenpflicht
          § 122 Festsetzung der Kosten
          § 123 Entschädigung von Zeugen und Vergütung der Sachverständigen
       Unterabschnitt 4 Organisation und Beschlussfassung der Schiedsstelle
          § 124 Aufbau und Besetzung der Schiedsstelle
          § 125 Aufsicht
          § 126 Beschlussfassung der Schiedsstelle
          § 127 Ausschließung und Ablehnung von Mitgliedern der Schiedsstelle
    Abschnitt 2 Gerichtliche Geltendmachung
       § 128 Gerichtliche Geltendmachung
       § 129 Zuständigkeit des Oberlandesgerichts
       § 130 Entscheidung über Gesamtverträge
       § 131 Ausschließlicher Gerichtsstand
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 132 Übergangsvorschrift für Erlaubnisse
    § 133 Anzeigefrist
    § 134 Übergangsvorschrift zur Anpassung des Statuts an die Vorgaben dieses Gesetzes
    § 135 Informationspflichten der Verwertungsgesellschaft bei Inkrafttreten dieses Gesetzes
    § 136 Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums
    § 137 Übergangsvorschrift für Rechnungslegung und Transparenzbericht
    § 138 Übergangsvorschrift für Verfahren der Aufsichtsbehörde
    § 139 Übergangsvorschrift für Verfahren vor der Schiedsstelle und für die gerichtliche Geltendmachung
    Anlage (zu § 58 Absatz 2) Inhalt des jährlichen Transparenzberichts
 (keine frühere Fassung vorhanden)

§ 27 Verteilungsplan


vorherige Änderung nächste Änderung

Die Verwertungsgesellschaft stellt feste Regeln auf, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung der Einnahmen aus den Rechten ausschließen (Verteilungsplan).



(1) Die Verwertungsgesellschaft stellt feste Regeln auf, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung der Einnahmen aus den Rechten ausschließen (Verteilungsplan).

(2) Nimmt die Verwertungsgesellschaft Rechte für mehrere Rechtsinhaber gemeinsam wahr, kann sie im Verteilungsplan regeln, dass die Einnahmen aus der Wahrnehmung dieser Rechte unabhängig davon, wer die Rechte eingebracht hat, nach festen Anteilen verteilt werden.


 (keine frühere Fassung vorhanden)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 27a (neu)




§ 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers


vorherige Änderung

 


(1) Nach der Veröffentlichung eines verlegten Werks oder mit der Anmeldung des Werks bei der Verwertungsgesellschaft kann der Urheber gegenüber der Verwertungsgesellschaft zustimmen, dass der Verleger an den Einnahmen aus den in § 63a Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes genannten gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt wird.

(2) Die Verwertungsgesellschaft legt die Höhe des Verlegeranteils nach Absatz 1 fest.