(2129-12-3)
Die
See-Umweltverhaltensverordnung vom
13. August 2014 (BGBl. I S. 1371) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamtes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes" ersetzt.
- 2.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamtes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes" ersetzt.
Vierte Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt
V. v. 20.02.2018 BGBl. I S. 210