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Artikel 42 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung (WSVZuAnpV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728 (Nr. 25); Geltung ab 04.06.2016
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Artikel 42 Änderung der Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung


Artikel 42 wird in 2 Vorschriften zitiert

(9501-52)

Die Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung vom 3. September 1997 (BGBl. 1997 II S. 1670), die zuletzt durch Artikel 536 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden jeweils die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „Fachstelle der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schiffahrtsamt Koblenz" durch die Wörter „die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle" ersetzt.

c)
In Absatz 4 werden die Wörter „den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen" durch die Wörter „der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

d)
In Absatz 5 werden die Wörter „Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

e)
In Absatz 7 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsdirektionen West und Südwest" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.

2.
In Artikel 3 werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.

3.
In § 6.29 Nummer 2 Buchstabe a der Anlage - Moselschifffahrtspolizeiverordnung - werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 42 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 42 WSVZuAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WSVZuAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Siebte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften
V. v. 17.06.2016 BGBl. 2016 II S. 698
Artikel 4 7. RhMosSchRÄndV Inkraftsetzen von Beschlüssen der Moselkommission
... vom 3. September 1997 (BGBl. 1997 II S. 1670, Anlageband)), die zuletzt durch Artikel 42 Nummer 3 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) und durch Beschluss vom 11. Juni 2015 ...
Artikel 5 7. RhMosSchRÄndV Änderung der Verordnung zur Einführung der Moselschifffahrtspolizeiverordnung
... vom 3. September 1997 (BGBl. 1997 II S. 1670), die zuletzt durch Artikel 42 Nummer 1 und 2 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird ...