§ 17 - Graveurausbildungsverordnung (GrAusbV)

V. v. 03.06.2016 BGBl. I S. 1298 (Nr. 26)
Geltung ab 01.08.2016; FNA: 7110-6-125 Handwerk im Allgemeinen

§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 17 ändert mWv. 1. August 2016 GravAusbV

1Diese Verordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur/zur Graveurin vom 15. Mai 1998 (BGBl. I S. 1020) außer Kraft.



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