Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen (BioKrQAÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 01.06.2016 BGBl. I S. 1318 (Nr. 26); Geltung ab 09.04.2016

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 9. April 2016 BioKrQAÄndV Artikel 1, 36. BImSchV Anlage

Die Verordnung zur Bereinigung quotenrechtlicher Vorschriften und zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur Treibhausgas-Minderung von Biokraftstoffen vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 590) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

„b)
In der Tabelle wird die Position zu „Pflanzenöl" wie folgt gefasst:

„EnergieerzeugnisNormparameter
Pflanzenölkraftstoff
- Rapsöl -
Pflanzenölkraftstoff
- alle Saaten -
Dichte bei 15 Grad Celsius
Schwefelgehalt
Wassergehalt
Säurezahl
Phosphorgehalt
Magnesiumgehalt
Calciumgehalt
Jodzahl".




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